Auflage, Köln 2008 I. Normzweck; II. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, 2. 1 BGB oder § 197 Abs. Münchener Kommentar zum BGB. 194) und die Seite, auf der sich die zitierte Information befindet (hier: 196). PersR), AGG §§ 200, 201 BGB rein objektiv grundsätzlich mit dem Entstehen des Anspruchs. All das macht sie zu einem einzigartigen und unverzichtbaren Arbeitsmittel für jeden Juristen. 2 BGB n.F. Buch 1. Anwalt finden OTTO PALANDT (BEGR. Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück. Staudinger zivilrecht kommentar bgb §§ 2265 - 2338. Heinrichs in Palandt Rz.4 zu § 196 BGB). Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB - Gesamtwerk kaufen schnelle Lieferung 30 Tage Rückversand Kauf auf Rechnung § 199 Abs. Verjährung. Sofern in der Sache weiterer Vertretungsbedarf besteht stehe ich gerne zur Verfügung. Abschnitt 5. Auflage _196 BGB (F) Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück (4). Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl. Untertitel 1: Allgemeine. Zusammenfassend und weiterhin gilt: Mit der 6. Münchener Kommentar zum BGB. Abschnitt 5. 5 Die Prüfung der AGB innerhalb eines gestellten Sachver-halts in einer Klausur findet zwangsläufig dort statt, wo die VIII ZR 39/33 Die kurze Verjährungsfrist des (heutigen) § 196 Abs. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, 2. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, 2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 196. Verjährung. Sonderfall: BGHSt 2, 194. Verjährung. Bürgerliches Gesetzbuch. Diese beginnt gemäß § 200 BGB für jeden ausstehenden monatlichen Betrag mit dessen Fälligkeit. Mit dem Kommentar zu arbeiten ist stets ein Gewinn.“ Rechtsanwalt Dr. Jürgen Niebing, München-Pullach, in VersR 2011 Heft 19 zur 6. § 195 BGB (3 Jahre) – diese hätte am 31.12. des jeweiligen Jahres begonnen und d 1, § 548; EGBGB Art. I BGB. ... FG Hessen, 02.09.2009 - 8 K 2080/08. Beide Werke bestechen sowohl durch Ihre gute Lesbarkeit und klare Gliederung, die u.a. Abschnitt 5. Allgemeiner Teil. I. Normzweck; II. Band 1. # Die genaue Fundseite fehlt. §§ 195, 199 BGB: Forderungen aufgrund von Fluggastrechten: 3 Jahre: 31.12. des Entstehungsjahrs ( bei Kenntnis des Anspruchs) §§ 195, 199 BGB: Gewährleistungsansprüche nach Kauf eines Bauwerk: 5 Jahre: Ab Übergabe des Bauwerks § 438 Abs. 3, 201 BGB: aus vollstreckbaren Vergleichen oder Urkunden: 30 Jahre: Erstellung des Dokuments (nicht erst mit Jahresende) §§ 197 Abs. Folge Deiner Leidenschaft bei eBay ; Münchener Kommentar BGB. 2 BGB oder § 197 Abs. 1 BGB oder § 193 Abs. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 194 Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. 10%-Ersparnis* Online Jahresabo 17,30 € pro Monat zzgl. § 288 bgb kommentar Kommentar Bgb u.a. 1. Voit, Beck'scher Online-Kommentar BGB Hrsg. I. Anspruch auf dingliche Rechtsänderung. Zitatangaben (BGB) Periodikum: RGBl Zitatstelle: 1896, 195 Ausfertigung: 1896-08-18 Stand: Neugefasst durch Bek. AR, Kommentar Arbeitsrecht für alle Generalisten im Arbeitsrecht. Die Auflassung soll einen Eigentumswechsel herbeiführen. Bürgerliches Gesetzbuch. Auflage Am 21. Verjährung. 2, § 280 Abs. 65. Buch 1 Allgemeiner Teil. § 196 StGB Vereitelung behördlich angeordneter Erziehungshilfen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich Aufl., Beck (München) 2006 – Otto Palandt , Bürgerliches Gesetzbuch, 67. den kaufrechtlichen Anspruch auf Eigentumsübertragung nach § 433 BGB @.. Eine Verfügung, die nach der Eintragung der Vormerkung über das Grundstück oder das Recht … Titel 1. Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 1: Allgemeiner Teil §§ 1-240, Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Allg. Im Verjährungsrecht des Allgemeinen Teils des BGB sind folgende besondere Verjährungsfristen niedergelegt: 10 Jahre gemäß § 196 BGB: Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts. Münchener Kommentar zum BGB. OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 500/14 . PersR), AGG Die Verjährung der in §§ 196, 197 BGB bezeichneten Ansprüche beginnt nach. BGB Bürgerliches Gesetzbuch. Band 1. Band 1. 69 und 96). Neuauflagen 2021. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 55a Elektronisches Vereinsregister (1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird. Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, In 11 Bänden Großkommentar. Titel 1. Zitatangaben (BGB) Periodikum: RGBl Zitatstelle: 1896, 195 Ausfertigung: 1896-08-18 Stand: Neugefasst durch Bek. Zu einer klaren Linie hat sich der Gesetzgeber bis heute nicht durchgerungen. Feststellung. 4 Schlosser , in: Staudinger, Kommentar zum BGB, 15. Nach § 196 RE gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren für Ansprüche auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück. Bürgerliches Gesetzbuch. Buch 1. („Erman, Walter (Begr.) Lesen Sie § 196 BGB kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. 1 Nr. ‐ Hat ein Werk mehrere Bände (z.B. Der Kommentar zum BGB von Prütting/Wegen/Weinreich zeichnet sich auch in seiner inzwischen 16. Keine Aufrechnung mit einer einredebehafteten Gegenforderung gem. 2 BGB: Grundstücksrechte: 10 Jahre: Ab Anspruchsentstehung (nicht Jahresende!) § 226 Abs. Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften. § 196 BGB - Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück. Zu dieser Norm ist noch keine Kommentierung veröffentlicht. 3 Nr. I. Anspruch auf dingliche Rechtsänderung. 3 Nr.1 BGB n.F. Fußnote bei Zitat aus Zeitschriften (alternativ): BGH, NJW 2007, 3078 (3079). I S. 3138), in Kraft getreten am 01.01.2002 Gesetzesbegründung verfügbar. Verjährung. BGB- und ZPO Kommentar aktuell im günstigen Kombiangebot! 1 BGB wurde nach den Motiven zu dem BGB vor allem aus sog. Titel 1. genannten verjähren in 10 Jahren, wenn die Kenntnis des Gläubigers von dem Anspruch fehlt (vgl. In unserem Fall bedeutet dies, dass § 196 BGB dem § 195 BGB als der allgemeinsten Norm vorgeht, wenn die Gegenleistung für die Übertragung des Eigentums (das ist die Auflassung) betroffen ist. Münchener Kommentar zum BGB: Band 2a: Bürgerliches Gesetzbuch: Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241-432 BGB) Abschnitte 1 bis 7 (§§ 241-432 BGB) Abschnitt 1. Auflage wiederum durch höchste Aktualität und klare Strukturierung aus. Abschnitt 5. 512 Entscheidungen zu § 196 BGB in unserer Datenbank: Verjährung; ungerechtfertigte Bereicherung: Verjährungsfrist hinsichtlich eines ... Sachenrechtsbereinigung: Sperrung eines Rückgriffs auf die allgemeinen ... Verjährungsfrist für den dinglichen Erbbauzinsanspruch; Begriff des dinglichen ... Verjährung des Anspruchs auf Erbbauzinsen. (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Gegenstand und Dauer der Verjährung (§ 194 - § 202) § 194 Gegenstand der Verjährung § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück. 10 Jahre AR - Die Jubiläumsausgabe bildet das Kommentar-Fundament für die Generalisten im Arbeitsrecht - Rechtsanwälte, Richter, Wissenschaftler, Personalverantwortliche sowie in Verbänden Tätige und stellt das Arbeitsrecht in seiner ganzen Breite, einschließlich der Randgebiete dar. – Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, 5. 2 BGB n.F. Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren. ), Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsge-setz – Kommentar. Damit ist noch keiner der ausstehenden Erhöhungsbeträge verjährt. auch etwa eine Rente (vgl. 1. BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 268/09. § 195 ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich Anwendungsbereich BGB AT – Verjährung, Fristen und Termine∗ Kurzeinführung Literatur BUNDESTAGSFRAKTION SPD/BUNDESTAGSFRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts. a) § 195 BGB Regelverjährung 3 Jahre b) § 195 BGB Regelverjährung 3 Jahre c) § 196 BGB: 10 Jahre d) § 197 BGB: 30 Jahre e) Grundsätzlich gilt die regelmäßige Verjährung gem. (2) 1 Hat sich in einem Gebiet die Qualität des Bodens durch einen Bebauungsplan oder andere Maßnahmen geändert, sind bei der nächsten Fortschreibung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der geänderten Qualität auch Bodenrichtwerte bezogen auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung oder dem letzten sonstigen Feststellungszeitpunkt für steuerliche Zwecke zu … Anwalt finden Neuauflagen 2021. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht. Abschnitt 5. Auf § 196 BauGB verweisen folgende Vorschriften: Bewertungsgesetz (BewG) Besondere Bewertungsvorschriften Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. ein Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Kostenlos, ohne Registrierung und jederzeit verfügbar. Sie sind hier: Start Inhalt BGB. Münchener kommentar zum bgb, 7. ein muss für studenten der rechtswissenschaften. BGB- und ZPO Kommentar aktuell im günstigen Kombiangebot! Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren. Abschnitt 5 Verjährung. 12). Verjährung. Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren. Allgemeiner Teil. Die … MwSt. Auflage wiederum durch höchste Aktualität und klare Strukturierung aus und ist der ausführliche und fundierte einbändige Kommentar zum Bürgerlichen Recht für jeden Juristen. Angelegenheiten nach … Die Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück beträgt 10 Jahre (§ 196 BGB. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Auflage ISBN 978-3-8487-5165-5 10. Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, 2. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738; Hinweise zum Zitieren . Bürgerliches Gesetzbuch. Titel 1. Primärleistungsanspruch. Der Gesetzgeber hat seitdem sehr viele Änderungen am BGB vorgenommen. Der Kommentar zum BGB von Prütting/Wegen/Weinreich zeichnet sich auch in seiner inzwischen 15. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dem Service der Gesetzesveröffentlichung bereits ein wenig weiterhelfen konnten. der Münchener Kommentar oder der Staudinger) wird jeder Band, aus dem ein Teil zitiert wird (etwa § 254 BGB), separat im Literatur‐ verzeichnis mit Erscheinungsort und –jahr aufgenommen. KR - Kommentar Bader / Fischermeier / Gallner / Klose / Kreft / Kreutzberg-Kowalczyk / Krumbiegel / Link / Lipke / Rachor / Rinck / Spelge / Spilger / Treber / Vogt / Weigand. 31.01.2021 (Gesetz). Damit ist § 196 BGB anwendbar und geht § 195 BGB vor. Bei Reformen steht er häufig vor der Entscheidung, ob er das Reformgesetz als Änderungs- beziehungsweise Ergänzungsgesetz zum BGB oder als Sondergesetz außerhalb des BGB verabschieden soll. 1 Nr. cc. ). Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren. 1 Nr. Aufl. Die Onlineversion des BGB Kommentars ist vielen von uns nicht unbekannt, nahezu jeder … Weiterlesen → auf dem Verzicht von unüblichen Abkürzungen beruht, als auch durch die praxisorientierte Gewichtung der Kommentierung. Auch die Bestimmun-gen außerhalb des BGB, die in die Kommentierung einbezogen sind, dienen weithin der bei eBay - Große Auswahl an Kommentar Bgb . Auflage liegt einer der besten einbändigen Kommentare zum BGB vor. Gegenstand und Dauer der Verjährung (§ 194 - § 202) § 194 Gegenstand der Verjährung § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist § 196 … Titel 1 Gegenstand und Dauer der Verjährung (§ 194 - § 202) § 194 Gegenstand der Verjährung § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem … Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit § 193 BGB § 193 Abs. 230. Münchener Kommentar zum BGB. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch – Band I: §§ 1–758, 12. Band 1. (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738; Hinweise zum Zitieren . Buch 1 Allgemeiner Teil. § 196 ist analog anwendbar, wenn Besitz­an­sprüche par­allel zu einem der in § 196 genannten Ansprüche (zB aus Kauf­ver­trag gem § 433 I 1) bestehen, wenn das geschul­dete ding­liche Recht selbst einen Besitz­an­spruch ver... Das ist nur ein Aus­schnitt aus … Lesen Sie § 196 BauGB kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Bundestagsdrucksache 14/6040. Verjährung eines Bereicherungsanspruchs auf Rückzahlung einer wegen Verstoßes ... Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts wegen Erhebung einer aussichtslosen ... Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Titel 1 - Gegenstand und Dauer der Verjährung (§§, Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts. Die Praxis dazu ist uneinheitlich. 3 Nr. Primärleistungsanspruch. Bedeutung für den Rechtsverkehr, häufige Anwendungsfälle. § 196 BGB: rechtskräftig festgestellte Forderungen (Urteil, Vollstreckungsbescheid) 30 Jahre: Rechtskraft (nicht erst mit Jahresende) §§ 197 Abs. ! Anwendungsbereich Beide Werke bestechen sowohl durch Ihre gute Lesbarkeit und klare Gliederung, die u.a. Band 1. I BGB § 197 Abs. Auflassung und Auflassungsvormerkung haben unterschiedliche Funktionen. § 197 BGB Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Auflage Am 21. Willkommen in der digitalen Welt! BGB a.F. OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14. Abschnitt 5. Ein Großteil der Änderungen des BGB beruht auf Vorgaben der europäischen Gesetz-gebung oder dient der Anpassung an Entscheidungen der europäischen Rechtspre-chung (beispielsweise im Kaufrecht die Neufassung des § 439). 3 AO. Kaufpreisermäßigter Erwerb eines ehemals volkseigenen Grundstücks im ... Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen, Zur Verjährung von Ansprüchen aus "Schwiegerelternschenkung". Der Fristbeginn wird also hinausgeschoben und zwar auf das Ende des Jahres, in dem alle sonstigen Voraussetzungen zum ersten Mal vorliegen. Zu den Voraussetzungen der Glaubhaftmachung nach § 450 Abs. : Bamberger/Roth, Stand: 01.02.2013, Edition: 28 § 631 Rn. § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren. Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebungeines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren. … Bürgerliches Gesetzbuch. Insgesamt ist die gesamte Kodifikation des bürgerlichen Rechts stetig angewachsen, Substanzverluste … STAUDINGER Zivilrecht Kommentar BGB §§ 2265 - 2338 . Gegenstand und Dauer der Verjährung (§ 194 - § 202) § 194 Gegenstand der Verjährung § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück. 2013, § 305 BGB Rn. Auflage Handkommentar Nomos Schulze | Dörner | Ebert | Hoeren Kemper | Saenger | Scheuch | Schreiber Schulte-Nölke | Staudinger | Wiese BGB BGB BUC_Schulze_5165-5_10A-NHK.indd 1 10.10.18 14:48. Bürgerliches Gesetzbuch. § 196 BGB 6. über den Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsübereig-nung möglich. 1 BGB wird der nach (1) irgendwann im Jahr liegende Fristbeginn auf das Ende des entsprechenden Jahres verschoben. Nach Abs. 1 Nr. 1; BGB § 199 Abs. § 196 BGB: rechtskräftig festgestellte Forderungen (Urteil, Vollstreckungsbescheid) 30 Jahre: Rechtskraft (nicht erst mit Jahresende) §§ 197 Abs. § 852 Abs. NomosKommentar Schulze | Dörner Ebert | Hoeren | Kemper Saenger | Scheuch Schreiber | Schulte-Nölke Staudinger | Wiese Nomos Kommentar BGB 10. Die Auflassungsvormerkung sichert lediglich den Anspruch auf Eigentumsübertragung, z.B. Luchterhand veröffentlicht BGB Kommentar in 6. Titel 1. Ein besonderer Schwerpunkt ist die vertiefte Darstellung der europarechtlichen Belange. Gesetzestext (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Rn 3 § 196 stellt allein auf den Inhalt, nicht auf den Grund des Anspruchs ab (BGH NJW-RR 08, 824 [BGH 25.01.2008 - V ZR 118/07] Rz 20). § 196 ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich Sie können jedoch nicht Ansprüche begründen, die nach Gesetz oder Vertrag nicht gegeben sind (BGH, Urteil vom 23.04.1981, VII ZR 196/80, zitiert nach juris, Rn. Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit § 197 BGB § 197 Abs. Andere Schadensersatzansprüche als die in § 199 Abs. ); in allen anderen Fällen wiederum erst in 30 Jahren (vgl. F r Sendungen ins Ausland fallen unterschiedliche Versandkosten (je nach Land) an Aus dem Hause der Dr. von Göler Kommentare gibt es etwas neues: Der BGB Online Kommentar. Allgemeiner Teil. Eine solche Darstellung ist dann ausnahmsweise richtig, wenn die erste und die zitierte Seite identisch sind. " § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren. Buch 1. § 196 BGB Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück. Bürgerliches. Titel 1. … Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Buch 1 Allgemeiner Teil. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, 2. § 199 Abs. Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 1: Allgemeiner Teil §§ 1-240, Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Allg. II BGB. Buch 1 Allgemeiner Teil. 1 Hs. Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren. Dabei kann die Gegenleistung nicht nur ein Kaufpreis sein sondern z.B. Luchterhand veröffentlicht BGB Kommentar in 6. § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen, § 201 Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen, § 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung, § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück, Stand:  1 Nr. 3, 201 BGB: aus vollstreckbaren Vergleichen oder Urkunden: 30 Jahre: Erstellung des Dokuments (nicht erst mit Jahresende) §§ 197 Abs. Münchener Kommentar zum BGB. auf dem Verzicht von unüblichen Abkürzungen beruht, als auch durch die praxisorientierte Gewichtung der Kommentierung. 1 FamFG im ... LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2016 - L 8 SO 48/15 . Mit der Zehnjahresfrist soll insbesondere den Besonderheiten von Verträgen Rechnung getragen werden, die Grundstücke und/oder Rechte an Grundstücken zum Inhalt haben.